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gelber Bulletpunkt   Ich besitze einen Gewerbeschein "Übersetzungsbüro". Hier einige Anmerkungen darüber, was das – soweit ich die Sache verstehe – bedeutet. Ich betone, dass ich kein Jurist bin – wenn Sie eine fundierte Rechtsmeinung in diesem Bereich wollen, wenden Sie sich an einen Rechtsberater bzw. eine Rechtsberaterin Ihres Vertrauens.

gelber Bulletpunkt   Gewerbsmäßige Tätigkeit im grundsätzlichen Sinne wird über drei Merkmale definiert: sie wird
 • selbständig,
 • regelmäßig (d.h. prinzipiell jederzeit für Aufträge offen), und
 • mit Erwerbsabsicht
ausgeübt.

gelber Bulletpunkt    Das Wort Gewerbe taucht dann auch in einem spezielleren Sinne auf, bei den "Gewerben", das sind inhaltlich definierte Tätigkeitsfelder, für die "Gewerbeberechtigungen", vlg. Gewerbescheine, existieren. Eines davon heißt "Übersetzungsbüro" und deckt Übersetzungstätigkeiten sowie damit zusammenhängende Schreib– und Lektoratsarbeiten ab.
Obwohl man beim Schmökern in der Liste der Gewerben den Eindruck bekommt, dass alles Mögliche (Erzeugung von Mischbeton, Ölpresser, Tischler...) und Unmögliche (Ahnenforschung bis Zukunftdeuterei) dabei ist, gibt es doch Aktivitäten, für die kein Gewerbeschein vorgesehen ist: die Leute, die so etwas tun, heißen "Neue Selbständige".

gelber Bulletpunkt    Nun wird manchmal kontrovers diskutiert, ob ein Gewerbeschein für ÜbersetzerInnen notwendig ist oder nicht. Wenn Sie ein wenig Googeln, werden Sie auf Informationen stoßen, die "Übersetzer" explizit unter den "Neuen Selbständigen" auflisten. Ich persönlich bin skeptisch. Soweit ich die Rechtslage verstehe, ist ein Gewerbeschein dann notwendig, wenn die Tätigkeit einem Gewerbe zugeordnet werden kann; das ist bei Übersetzen und dem Gewerbe "Übersetzungsbüro" doch unzweifelhaft der Fall. Auch fehlt "Übersetzer" bei der Beschreibung der "Neuen Selbständigen" bei www.help.gv.at. Aber: ich bin kein Jurist; und vielleicht liegt hier ein echter Graubereich vor – also, eine Unklarheit, die noch niemandem wichtig genug war, um damit die Gerichte zu bemühen.

gelber Bulletpunkt   Wie unterscheiden sich ÜbersetzerInnen mit Gewerbeschein von ÜbersetzerInnen, die als Neue Selbständige auftreten? Für Sie als KundIn nicht wirklich dramatisch. Hier die wichtigsten Punkte, nach meinem Wissensstand:
1. Beide sind sozialversicherungsrechtlich selbständig und werden bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert.
2. Wenn jemand einen Gewerbeschein hat, können Sie ganz sicher sein, dass er oder sie bei der Sozialversicherung tatsächlich gemeldet ist, weil das Gewerbeamt die Daten an die SVA weiterleitet.
3. Für die Beurteilung, ob ein eines Dienstverhältnis (also Scheinselbständigkeit)gegeben ist, ist das Vorliegen oder Nicht–Vorliegen eines Gewerbescheins unerheblich.
3. Von der Befähigung her besteht kein notwendiger Unterschied, weil das Gewerbe "Übersetzungsbüro" zu den "freien" Gewerben zählt, also wird dafür – im Gegensatz zu einem "reglementierten Gewerbe" wie Tischler – kein Befähigungsnachweis verlangt.
4. "Neue Selbständige"–ÜbersetzerInnen sind nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer; Gerwerbeschein– InhaberInnen werden automatisch Mitglieder der Wirtschaftskammer.

gelber Bulletpunkt   5. Um einen Gewerbeschein zu erlangen, muss der/die AntragstellerIn beim Gewerbeamt einen Strafregisterauszug vorlegen, Sie können also sicher sein, dass gegen diese Person kein Gewerbeausschlussgrund vorliegt (als solche sind eine Reihe von wirtschaftlichen Tatbeständen sowie Vorstrafen ab einem bestimmten Strafmass).

gelber Bulletpunkt   7. Ein Gewerbe kann anscheinend Monat für Monat ruhend oder aktiv gemeldet werden; Versicherungsbeiträge müssen nur für die aktiven Monate bezahlt werden. Quelle: http://www.universitas.org –>Publikationen – Mitteilungsblatt 2004/2: Interview mit SVA–Experten. Das heißt, dass es gerade für Personen, die nur einen Teil des Jahres arbeiten, günstiger sein könnte, einen Gewerbeschein zu besitzen, zumal wenn sie sonst bei ihrem/ihrer EhepartnerIn mitversichert sind.

gelber Bulletpunkt   Links:
help.gv.at
www.universitas.at, gehe zu: Publikationen – Mitteilungsblatt 2004/2: Interview mit SVA–Experten



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