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    "Freie Dienstverhältnisse"   Rahmenbedingungen  
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gelber Bulletpunkt   Es gibt bekanntlich zwei grundsätzliche Beschäftigungsformen: Angestellte und Selbständige. Dazwischen besteht in Österreich derzeit eine Zwischenform, das sogenannte "freie Dienstverhältnis". Da freie Dienstverhältnisse bei den Sprachdienstleistungen sowie bei der Erwachsenenbildung häufig anzutreffen sind, hier ein paar Punkte dazu:

gelber Bulletpunkt   Freie Dienstverhältnisse sind kaum durch positive Vorschriften definiert, sondern existieren nur, wenn den wirklichen Verhältnissen nach kein anderes Beschäftigungsverhältnis vorliegt (es wird nicht dadurch zum freien Dienstverhältnis, dass beide Parteien es so nennen!)

gelber Bulletpunkt   Freie Dienstverhältnisse müssen im tatsächlichen Umgang von DienstnehmerIn und DienstgeberIn miteinander die Merkmale des Angestellt–Seins vermeiden: sobald eine engere zeitliche, organisatorische und höchstpersönliche Einbindung in die Firma vorliegt, ist eine Anstellung gegeben.

gelber Bulletpunkt   Freie Dienstverhältnisse werden in Form der Gebietskrankenkasse, bei der freie DienstnehmerInnen gemeldet sein müssen und versichert sind, von einer großen Organisation überwacht, die jedes Interesse daran hat, sich einzumischen und zu behaupten, dass die Person in Wirklichkeit angestellt sei; das tut sie auch regelmässig und oft mit Erfolg;

gelber Bulletpunkt   Freie Dienstverhältnisse sind arbeitsrechtlich drastisch schlechter gestellt als Angestellte: kein bezahlter Krankenstand, kein Urlaubsanspruch, kein Kollektivvertrag, unterliegt nicht dem Arbeitszeitgesetz, usw.

gelber Bulletpunkt   Freie Dienstverhältnisse Dem Vernehmen nach kann die Verwaltung von freien DienstnehmerInnen für den/die DienstgeberIn eine sehr mühsame und aufwändige Angelegenheit werden.

gelber Bulletpunkt   Sie vermuten schon, dass ich freie Dienstverhältnisse nicht fürs Gelbe vom Ei halte? Sie vermuten richtig!



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