Anmerkung:
Diese AGB wurden für Geschäfte mit gewerblichen KundInnen verfasst.
1.1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen des Übersetzungsbüros Dr. Benjamin Hemmens.
1.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen, und dabei insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:
2.1.1. die Textsorte (z.B. Bericht; Antrag; Bedienungsanleitung; Arbeitsvorschrift; klinische, wissenschaftliche oder technische Dokumentation, etc.)
2.1.2. das Locale der Zielgruppe (zumindest: ihre geografische Zuordnung, und ob bei ihr eine muttersprachliche Beherrschung der Zielsprache vorausgesetzt werden kann).
2.1.3. das Verbreitungsmedium (z.B. Druck, Internet, Ton- oder Videoaufnahme, usw.)
2.1.4. der Verbreitungsgrad (z.B. einmalige Zustellung an eine einzelne Person; wiederholte Verwendung als Musterunterlage; bei Druckwerken, die Auflage)
2.1.5. beabsichtigte weitere Nutzungen (z.B. Weiterübersetzung in zusätzliche Sprachen, Bearbeitung, Verwendung als Grundlage für andere Übersetzungen, usw.).
2.2. Wird der Verwendungszweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht, oder hinsichtlich der im Punkt 2.1 erwähnten Kriterien unvollständig bekannt gegeben, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Verwendungszweck nach bestem Wissen festzulegen. Der vom Auftragnehmer festgelegte und dem Auftraggeber mitgeteilte Verwendungszweck gilt als vereinbart, wenn ihm vom Auftraggeber bis spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsannahme nicht widersprochen wird.
2.3. Bei Passagen eines zu übersetzenden Textes, die einen spezifischen rechtlichen Zweck erfüllen (z.B. Haftungsausschlüsse, Garantiebedingungen, etc.), schuldet der Auftragnehmer eine dem Ausgangstext sprachlich äquivalente Formulierung, die den Sinn des Ausgangstextes in der Zielsprache akkurat wiedergibt; für eine bestimmte rechtliche Wirksamkeit der Übersetzung haftet er nicht. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, Stellen der Übersetzung, deren rechtliche Auslegung kritisch sein könnte, von einem geeigneten Sachverständigen zusätzlich prüfen zu lassen.
2.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem vereinbarten Zweck verwenden. Jede Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Verwendungszweck bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Auftragnehmers.
2.5. Übersetzungen sind vom Auftragnehmer in einem ähnlichem Format vorzulegen, wie der Ausgangstext eingereicht wird. Sollte dies nicht, oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich sein, so genügt die Lieferung in einfacher Ausfertigung auf Papier im Format A4.
2.6. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
2.7. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag zur Gänze oder zum Teil an gleich qualifizierte Subauftragnehmer weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
3.1. Die Preise für Übersetzungen sind für jeden Auftrag ausdrücklich vor Beginn der Übersetzungsarbeit zu vereinbaren.
3.2. Nur schriftliche Kostenvoranschläge sind innerhalb der angeführten Frist verbindlich.
3.3. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag kann nur abgegeben werden, nachdem dem Auftragnehmer der Ausgangstext vollständig vorliegt bzw. ihm Gelegenheit gegeben wurde, in diesen im vollen Umfang Einsicht zu nehmen (z.B. durch Einrichtung einer Zugangsberechtigung in einem EDV-Redaktionssystem). Alle anderen Angaben über zu erwartende Preise sind unverbindlich.
3.4. Liegen Ausgangstexte als Beiträge / Dateien in einem EDV-Redaktionssystem oder einer Datenbank vor, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu verarbeitenden Beiträge oder Dateien eindeutig zu identifizieren (z.B. mittels Beitrags-Nummer und Titel).
3.5. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt werden.
4.1. Ist ein fixes Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil eines Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Das fixe Lieferdatum ist nur dann verbindlich, wenn es schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfrist sind:
4.2.1. der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen, Glossare usw.),
4.2.2. die unverzügliche Bearbeitung von Fragen, die vom Auftragnehmer gestellt werden (z.B. Prüfung von Terminologielisten durch den Auftraggeber), sowie
4.2.3. die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4.3. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen.
4.4. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen (siehe Punkt 4.2) erfüllt hat. Vor einem Rücktritt hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.5. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung auf dem gleichen Wege, wie der Ausgangstext eingereicht wurde (z.B. wurde der Ausgangstext per E-Mail eingereicht, wird die Übersetzung ebenfalls per E-Mail geliefert).
4.6. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.7. Falls nicht anders vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zum sonstigen Umgang damit.
5.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
5.2 Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem vereinbarten Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. Der Auftragnehmer wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
5.4. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat.
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Annahme einer Übersetzung ausdrücklich zu bestätigen. Eine Übersetzung gilt auch ohne ausdrückliche Annahmebestätigung als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung keine Mängel beim Auftragnehmer rügt.
6.2. Etwa auftretende Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.3. Zur Mängelbehebung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.4. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber nur eine aliquote Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
6.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, und solche, die im Internet veröffentlicht werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben wird, die Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, zu kontrollieren und korrigieren. Ist diese Korrektur nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot vereinbart, kann sie zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt werden.
6.6. Die folgenden Fälle sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen, d.h., sie begründen kein Minderungsrecht:
6.6.1. Übersetzungen von schwer lesbaren (z.B. mittels Fax übermittelten Texten), unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen,
6.6.2. stilistische Mängel bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini),
6.6.3. Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden,
6.6.4. Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen,
6.6.5. unwesentliche Mängel.
6.7. Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).
7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
7.2. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszins in Anrechnung gebracht.
7.3. Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigt den Auftragnehmer, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist bezüglich der Inhalte von Übersetzungen sowie betriebsinterner Sachverhalte bzw. Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die von ihm Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht.
9.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
9.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.
9.3. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf diesen Vertrag ist Schriftlichkeit vereinbart. Das gilt auch vom Abweichen von der Schriftform. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden, mit Ausnahme von Verweisungsnormen in ausländische Rechtsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Graz.